Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 86463
Firma: SiB - Schnell in die Studentenbude gemeinnützige GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 86463: SiB - Schnell in die Studentenbude gemeinnützige GmbH, Köln, Kirchweg...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.03.2018 20:02:00
HRB 86463: SiB - Schnell in die Studentenbude gemeinnützige GmbH, Köln, Kirchweg 2 A, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1 Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von gemeinnützigen Zwecken der Studentenhilfe. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein nützige Zwecke und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( § 52 Abs. 2 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ( § 53 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Erwerb oder Anmietung von, für studentisches Wohnen geeigneten, Objekten und deren Ausstattung, b) Vermietung des derart geschaffenen Wohnraums ohne Gewinnerzielungsabsicht, c) Unterstützung von bedürftigen und förderungswürdigen Studenten. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ohne Ausnahme sind alle Mittel der Gesellschaft, sowie alle etwaigen Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstigen Einnahmen nach Abzug der (Verwaltungs-)Kosten nur zu satzungsmäßigen Gesellschaftszwecken zu verwenden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 6. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. 7. Die Gesellschaft darf keine Personen durch unangemessen hohe Vergütungen oder in sonstiger unangemessener Weise materiell begünstigen, noch dürfen Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, begünstigt werden. 8. Im Falle der Auflösung oder der Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung der Studentenhilfe übertragen, die von der Gesellschafterversammlung zu bestimmen ist und die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des bisherigen Gesellschaftszwecks zu verwenden hat.Veränderungen
HRB 86463: SiB - Schnell in den Beruf Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH, K...
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