Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 86442
Firma: FRABA GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 86442: FRABA GmbH, Köln, Zeppelinstr. 2, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsfüh...
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HRB 86442: FRABA GmbH, Köln, Zeppelinstr. 2, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsfüh...
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HRB 86442: FRABA GmbH, Köln, Carlswerkstraße 13 c, 51063 Köln. Änderung zur Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.01.2016 20:07:00
HRB 86442: FRABA GmbH, Köln, Carlswertstraße 13c, 51063 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2015. Geschäftsanschrift: Carlswertstraße 13c, 51063 Köln. das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Angebot von Managementleistungen und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen, insbesondere im Bereich der Konzernleitung und der Finanzierung, ferner die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Sensorensystemen, Sicherheitsprodukten und -systemen sowie verwandten Produkten und technische Beratungsleistungen. 312.078,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Löken, Michael, Jülich, *XX.XX.XXXX; Menting, Mike, Köln, *XX.XX.XXXX; Paulus, Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX; Quaiser, Andre, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Leeser, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FRABA AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 2596) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Löken, Michael aus Jülich,
Leeser, Christian aus Düsseldorf,
Menting, Mike aus Köln,
Paulus, Jörg aus Köln,
Quaiser, Andre aus Bonn