Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 86097
Firma: PLAN.ART Development GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 86097: PLAN.ART Development GmbH, Köln, Rudolf-Diesel-Str. 5, 50226 Frechen....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.12.2020 20:01:00
HRB 86097: PLAN.ART Development GmbH, Köln, Rudolf-Diesel-Str. 5, 50226 Frechen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der PA-3-Liegenschaftsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 84824) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 mit der PA-7-Liegenschaftsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 86333) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 mit der PA-9-Liegenschaftsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 86344) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2020 mit der PA-11-Liegenschaftsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 88818) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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