Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 85962
Firma: PETER DAUM GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln
Veränderungen
HRB 85962: PETER DAUM GmbH, Köln, Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Bestellt als G...
Veränderungen
HRB 85962: PETER DAUM GmbH, Köln, Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Nicht mehr Ges...
Berichtigungen
HRB 85962: PETER DAUM GmbH, Köln, Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Nach Berichtig...
Veränderungen
HRB 85962: PETER DAUM GmbH, Köln, Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Einzelprokura:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.11.2015 20:06:00
HRB 85962: PETER DAUM GmbH, Köln, Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2015. Geschäftsanschrift: Am Linder Kreuz 29, 51147 Köln. Gegenstand: der An- und Verkauf von eingesammelter gebrauchter Kleidung und Schuhe (Altkleider und Altschuhe) sowie das Einsammeln von gebrauchten Kleidungsstücken, Schuhen und Textilien (Altkleider- /Altschuhsammlung) sowie das Verteilen von Werbeschriften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Daum, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Peter Daum, Köln, *XX.XX.XXXX, als Inhaber der Firma Peter Daum e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 30773) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.