Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 8564
Firma: Technische Dienste Trompeter Industrieservice GmbH
Sitz: Schwerte
Veränderungen
HRB 8564: Technische Dienste Trompeter Industrieservice GmbH, Schwerte, Kirchstr...
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HRB 8564: Technische Dienste Trompeter Industrieservice GmbH, Schwerte, Rosenweg...
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Technische Dienste Trompeter Industrieservice GmbH, Schwerte, Rosenweg 15, 58239...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2010 22:00:00
Technische Dienste Trompeter Industrieservice GmbH, Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03. August 2010. Geschäftsanschrift: Rosenweg 15, 58239 Schwerte. Gegenstand: Die Durchführung technischer Dienste, wie Anlagenwartung und Anlagenreparatur und Instandhaltung, Investitionsplanung und Projektierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Trompeter, Michael, Schwerte, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege der Ausgliederung der Technische Dienste Trompeter e.K., Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRA 5492) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010. Die Ausgliederung wird erst mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Trompeter, Michael aus Schwerte