Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 85288
Firma: Vinzentinerinnen Köln GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Merheimer Straße 250, 50733 Köln
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2015 20:05:00
HRB 85288: Vinzentinerinnen Köln GmbH, Köln, Merheimer Straße 250, 50733 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2015. Geschäftsanschrift: Merheimer Straße 250, 50733 Köln. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Religion sowie der Zwecke der Wohlfahrtspflege. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Alten- und Pflegeheimen, die Unterhaltung von Heimen für Kinder- und Jugendliche die Pflege und Ausstattung von Kirchen und Kapellen insbesondere in den unterhaltenen Einrichtungen, die Mitwirkung bei Gottesdiensten, die Unterstützung von Personen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch die Maßnahmen der vorgenannten Absätze. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhler, Iremina, Köln, *XX.XX.XXXX; Schupp, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Caritative Vereinigung Köln e. V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 4723) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.