Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 849
Firma: Rhein-Nadel Automation Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Aachen
Veränderungen
HRB 849: Rhein-Nadel Automation Holding GmbH, Aachen, Reichsweg 19-23, 52068 Aac...
Löschungen
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Veröffentlichung vom 03.09.2009 12:00:00
RHEIN-NADEL AUTOMATION GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Aachen, Reichsweg 19-42, 52068 Aachen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Rhein-Nadel Automation Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Reichsweg 19-42, 52068 Aachen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der Rhein-Nadel Automation GmbH mit dem Sitz in Aachen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks erforderlichen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft kann insbesondere auch andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Handelsgeschäfte in Waren zu vermitteln oder selbst auszuführen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit (gesamter Geschäftsbetrieb und gesamtes Vermögen mit Ausnahme höchstpersönlicher Rechte, je näher bezeichnet im Ausgliederungsplan) durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Rhein-Nadel Automation GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 15626) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
RHEIN-NADEL AUTOMATION GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Aachen (Reichsweg ...
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