Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 84658
Firma: Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Hans-Böckler-Str. 38, 40476 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 84658: Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Str....
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2018 20:02:00
HRB 84658: Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke GmbH, Düsseldorf, Hans-Böckler-Str. 38, 40476 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2018. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Str. 38, 40476 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung, die Vermietung, der Erwerb, die Veräußerung sowie die Bebauung von Grundbesitz. Der Erwerb, die Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen jedweder Art an Gesellschaften, vorzugsweise Grundstücksgesellschaften, sind zulässig. Stammkapital: 413.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hegel, Thomas, Erftstadt, *XX.XX.XXXX; Schultz, Eckhard, Neuss, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Klaus, Ralf Dietmar, Bochum, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiegel, Volker, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Düsseldorfer Ton- und Ziegelwerke Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 509) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.09.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Wiegel, Volker aus Düsseldorf,
Hegel, Thomas aus Erftstadt,
Klaus, Ralf Dietmar aus Bochum,
Schultz, Eckhard aus Neuss