Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 84495
Firma: Pirobase lmperia GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.06.2015 20:02:00
HRB 84495: Pirobase lmperia GmbH, Köln, Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19./20.05.2015. Geschäftsanschrift: Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, der Vertrieb und der Erwerb von Software aller Art und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 54.815,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Manegold, Nils, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bedraoui, Youssef, Niederkassel-Reidt, *XX.XX.XXXX; Janssen, Martin, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Imperia AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 45063) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19./20.05.2015. Mit der Pironet NDH Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 26734) als herrschendem Unternehmen ist am 23.06.2009 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung der Imperia AG durch Beschluss vom 19.08.2009 zugestimmt. Mit der Pironet NDH Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 26734) als herrschendem Unternehmen ist am 15.07.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung der Imperia AG durch Beschluss vom 26.08.2011 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bedraoui, Youssef aus Niederkassel-Reidt,
Janssen, Martin aus Bergisch Gladbach,
Manegold, Nils aus Dreieich