Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 8414
Firma: LS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Greven
Adresse: Kardinal-von-Galen-Straße 5, 48268 Greven
Löschungen von Amts wegen
HRB 8414: LS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Greven, Kardinal-von-Galen-Straße ...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.06.2009 22:00:00
LS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Greven, Kardinal-von-Galen-Straße 5, 48268 Greven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2009 mit Änderung vom 16.06.2009. Geschäftsanschrift: Kardinal-von-Galen-Straße 5, 48268 Greven. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie die wirtschaftliche Beratung mittelständischer Unternehmen insbesondere im Bereich Sanierung, ferner die treuhänderische Verwaltung von Vermögensgegenständen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.d. § 54 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Romswinkel, Marco, Greven, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lotsenhaus Treuhand Aktiengesellschaft, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 3473) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung 20.04.2009 und 16.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Romswinkel, Marco aus Greven