Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 8380
Firma: Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik
Sitz: Hagen
Adresse: Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen
Löschungen
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik, Hagen, Im Niederfeld 5-7,...
Veränderungen
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik, Hagen, Im Niederfeld 5-7,...
Veränderungen
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld...
Veränderungen
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2010 22:00:00
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2009. Geschäftsanschrift: Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen. die Herstellung von Federn, Draht und Metallwaren sowie der Handel mit diesen Produkten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Müller, Dieter, Hagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Müller, Annegret, Hagen, geb. am 29.06.1946 unter der Firma Carl Knoche eKFr. Federn- Draht und Metallwarenfabrik in Hagen (AG Hagen, HRA 1798) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.12.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisen, soweit sie nicht Befriedigung verlagen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müller, Dieter aus Hagen