Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 83756
Firma: identitätsverstärker GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 83756: identitätsverstärker GmbH, Köln, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 K...
Veränderungen
HRB 83756: identitätsverstärker GmbH, Köln, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 K...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.06.2016 20:12:00
HRB 83756: identitätsverstärker GmbH, Köln, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Private Company Limited by Shares nach englischem Recht unter Firma Smueller Limited mit Sitz in London (Companies House of Cardiff Nr. 06060400) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma identitätsverstärker GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 83756) eingereicht worden.Die Recht der Gläubiger der übernehmenden deutschen identitätsverstärker GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten identitätsverstärker GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der identitätsverstärker GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erflüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der identitätsverstärker GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen.§ 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Smueller Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CBMR 2007" i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigerner an der Verschmelzung beteiligten Smueller Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der identitätsverstärker GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der identitätsverstärker GmbH gern. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei identitätsverstärker GmbH, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 83756: identitätsverstärker GmbH, Köln, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 K...
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Neueintragungen
HRB 83756: identitätsverstärker GmbH, Köln, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 K...