Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 8355
Firma: Richter & Friedewald Fördertechnik GmbH
Sitz: Meschede
Adresse: Am Waller Bach 21, 59872 Meschede
Veränderungen
HRB 8355: Richter & Friedewald Fördertechnik GmbH, Meschede, Am Waller Bach 21, ...
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HRB 8355:Richter & Friedewald Fördertechnik GmbH, Meschede, Am Waller Bach 21, 5...
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Richter & Friedewald Fördertechnik GmbH, Arnsberg, Raiffeisenstraße 28, 59757 Ar...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.11.2008 12:00:00
Richter & Friedewald Fördertechnik GmbH, Arnsberg, (Raiffeisenstraße 28, 59757 Arnsberg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Handel mit Baumaschinen, Flurförderzeugen, Anbaugeräten, Zubehör und Ersatzteilen jeglicher Art; Instandsetzung derartiger Maschinen; sicherheitstechnische Abnahmen gemäß der jeweils gültigen UVV-Vorschriften; Durchführung von Lehrgängen zur Ausbildung zum(r) Gabelstaplerfahrer(-in); Handel mit Fahrzeugen aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Friedewald, Rolf, Bestwig, *XX.XX.XXXX; Richter, Michael, Meschede, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Klauke & Fisch GmbH mit Sitz in Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB 3427) nach Maßgabe des Spaltungsplanes und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 15.08.2008. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.10.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Friedewald, Rolf aus Bestwig,
Richter, Michael aus Meschede