Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 8335
Firma: Buhl Replication Service GmbH
Sitz: Neunkirchen
Löschungen
HRB 8335: Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen, Am Siebertsweiher 3/5, 572...
Veränderungen
HRB 8335: Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen, Am Siebertsweiher 3/5, 572...
Veränderungen
Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkir...
Veränderungen
Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen (Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkir...
Veränderungen
Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen (Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkir...
Veränderungen
Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen (Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkir...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2007 10:21:00
Buhl Replication Service GmbH, Neunkirchen (Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2. Mai 2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Distribution im Bereich IT mit zughörigen Dienst- und Beratungsleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buhl, Martin, Burbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Glowick, Peter, Siegen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle Geschäfte und Maßnahmen mit der BUHL-DATA-SERVICE GmbH und der PMD Computertechnik GmbH. Entstanden durch Ausgliederung des "Geschäftsbereichs Microsoft" mit allen Aktiva und Passiva aus der BUHL-DATA-SERVICE GmbH mit Sitz in Neunkirchen (AG Siegen HRB 3015 ) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 2. Mai 2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 2. Mai 2007. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Buhl, Martin aus Burbach,
Glowick, Peter aus Siegen