Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 83022
Firma: Waypoint Leasing Services Germany GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 83022: Waypoint Leasing Services Germany GmbH, Düsseldorf, c/o Weil, Gotshal...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.05.2020 20:01:00
HRB 83022: Waypoint Leasing Services Germany GmbH, Düsseldorf, c/o Weil, Gotshal & Manges LLP, Taunusanlage 1 (Skyper), 60329 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. Die Firma der übertragenden Rechtsträgerin lautet Waypoint Leasing Services Germany GmbH. Der Sitz der übertragenden Rechtsträgerin ist c/o Weil, Gotshal und Manges LLP, Taunusanlage 1 Skyper, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland. Die Übertragende Rechtsträgerin ist eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der übernehmenden Rechtsträgerin lautet Waypoint Holdings Malta Limited. Der Sitz der Übernehmenden Rechtsträgerin ist Vision Exchange Building, Territorials Street, Zone 1, Central Business District, Birkirkara CBD 1070. Die Übernehmende Rechtsträgerin ist eine nach maltesischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kumpanija ta Responsabilita Limitata. Die Waypoint Leasing Services Germany GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 83022 eingetragen.Die Waypoint Holdings Malta Limited ist im maltesischen Gesellschaftsregister Registry of Companies unter der Registernummer der Gesellschaften C 67489 eingetragen. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die grenzüberschreitende Verschmelzung von hundertprozentigen Schwestergesellschaften handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Waypoint Leasing Services Germany GmbH ergeben sich aus Paragraf 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Waypoint Leasing Services Germany GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Gemeinsame Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach Paragrafen 122d Abs. 1 S. 2 UmwG i.V.m. Paragraf 10 Handelsgesetzbuch HGB bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Waypoint Leasing Services Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Weil, Gotshal und Manges LLP, Taunusanlage 1 Skyper, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Gemeinsamen Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs nach Paragrafen 122d Abs. 1 S. 2 UmwG i.V.m. Paragraf 10 HGB im Handelsregister der aufnehmenden Waypoint Leasing Services Germany GmbH gefordert werden muss. Gemäß Art. 13 Absatz 2 S.L.386.12 können Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin, deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung des Entwurfs des Gemeinsamen Verschmelzungsplans der Grenzüberschreitenden Verschmelzung datieren, innerhalb von 3 Monaten ab besagter Veröffentlichung bei den Gerichten in Malta Einspruch gegen die Grenzüberschreitende Verschmelzung einlegen, und wenn ein solcher Gläubiger triftige Gründe anführt, warum die Grenzüberschreitende Verschmelzung nicht wirksam werden sollte, gibt das Gericht entweder dem Einspruch statt oder lässt die Grenzüberschreitende Verschmelzung zu, soweit eine ausreichende Sicherheit geleistet wird. Unter der Anschrift der Waypoint Leasing Services Germany GmbH c/o Weil, Gotshal und Manges LLP, Taunusanlage 1 Skyper, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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