Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 82847
Firma: GWV Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Vermögensbildung mbH i. L.
Sitz: Frechen
Löschungen
HRB 82847: GWV Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Vermögensbildung mbH i....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.11.2014 20:02:00
HRB 82847: GWV Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Vermögensbildung mbH LL., Frechen, Heinrich-Höschler-Straße 29, 50226 Frechen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2014. Das durch Umwandlung entstandene Stammkapital in Höhe von zunächst 309.352,00 EUR ist im Wege der Kapitalerhöhung um nominal 5,00 EUR auf 908.357,00 EUR erhöht worden. Geschäftsanschrift: Heinrich-Höschler-Straße 29, 50226 Frechen. der Erwerb, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaft. 908.357,00 EUR. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Liquidator: Krei, Hans-Joachim, Frechen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GWV Genossenschaft für Wirtschaftsförderung und Vermögensbildung eG, Frechen (AG Köln, GnR 858) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krei, Hans-Joachim aus Frechen
Veränderungen
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