Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 8255
Firma: Bunzl Verpackungen GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
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Bunzl Verpackungen GmbH, Nettetal (Buschgrundstr. 23, 45894 Gelsenkirchen).Der S...
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Bunzl Verpackungen GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). Der zwisc...
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Veröffentlichung vom 08.12.2005 08:06:00
Bunzl Verpackungen Holding GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2005 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurden geändert § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung). Neue Firma: Bunzl Verpackungen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Verpackungsmaterialien soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Ist ein alleiniger Gesellschafter zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 mit der Köve-Pac Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRB 3250) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Bunzl Verpackungen Holding GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). D...
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Bunzl Verpackungen Holding GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). G...
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Moss Kunststoffprodukte GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). Die ...
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Bunzl Verpackungen Holding GmbH, Nettetal (Herrenpfad Süd 36, 41334 Nettetal). D...