Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 82548
Firma: Ströer SE
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 82548: Ströer SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Die Gesellschaft ist nac...
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HRB 82548: Ströer SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Die Hauptversammlung vom...
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HRB 82548: Ströer SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Aufgrund der durch Besch...
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HRB 82548: Ströer Media SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Die Hauptversammlu...
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HRB 82548: Ströer Media SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Prokura erloschen:...
Berichtigungen
HRB 82548: Ströer Media SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Rechtsform systemb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2014 20:01:00
HRB 82548:Ströer Media SE, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln.Aktiengesellschaft nach europäischem Recht (Societas Europaea, SE). Satzung errichtet am 18.06.2014. Geschäftsanschrift: Ströer Allee 1, 50999 Köln. die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. die Zusammenfassung von Unternehmen, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben und Dienstleistungen für Unternehmen, die in den Bereichen Medien, Werbung, Vermarktung, Kommunikation und damit verbundenen Leistungen tätig sind. Hiervon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Unternehmen, die in den Bereichen: (a) Außenwerbung (Bewirtschaftung von Werbeträgern der jeweiligen Gesellschaft und dritter Unternehmen sowie Vermarktung der Werbeflächen dieser Werbeträger) sowie (b) Online-Werbung (Vermittlung und Vermarktung von Online-Werbeflächen sowie Zurverfügungstellung und Weiterentwicklung von Technologie) tätig sind. 48.869.784,00 EUR. Die Gesellschaft wird gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Metzner, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX; Schmalzl, Christian, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Müller, Udo, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelprokura: Eulitz, Ilona, Bonn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Franz, Andreas, Dresden, *XX.XX.XXXX; Ossenberg, Anne, Bonn, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ströer Media AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 41548) nach Maßgabe des Umwandlungsplanes vom 30.04.2014 und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.06.2014. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 18.938.495,00 durch Ausgabe von bis zu 18.938.495 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2010 um bis zu EUR 11.776.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.776.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gattung Stammaktie zur Durchführung von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2013 um bis zu 3.176.400,00 durch Ausgabe von bis zu 3.176.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Rechten an die Inhaber von Aktienoptionsrechten aus dem Aktienoptionsprogramm 2013 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Metzner, Bernd aus Köln,
Eulitz, Ilona aus Bonn,
Franz, Andreas aus Dresden,
Müller, Udo aus Köln,
Ossenberg, Anne aus Bonn,
Schmalzl, Christian aus Meerbusch