Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 82386
Firma: Fuchs Kunststofftechnik GmbH
Sitz: Gummersbach
Adresse: Industriestraße 2, 51709 Marienheide
Veränderungen
HRB 82386: Fuchs Kunststofftechnik GmbH, Gummersbach, Industriestraße 2, 51709 M...
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HRB 82386: Fuchs Kunststofftechnik GmbH, Gummersbach, Gelpestraße 62, 51647 Gumm...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2014 20:02:00
HRB 82386:Fuchs Kunststofftechnik GmbH, Gummersbach, Gelpestraße 62, 51647 Gummersbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2014. Geschäftsanschrift: Gelpestraße 62, 51647 Gummersbach. der Betrieb einer Kuststoffspritzerei und der Werkzeugbau. 2.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Timo, Marienheide, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dausend, Hans-Werner, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bietz, Carsten, Gummersbach, *XX.XX.XXXX; Dicken, Hans Peter, Gummersbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fuchs GmbH & Co. KG, Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRA 16801) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bietz, Carsten aus Gummersbach,
Dausend, Hans-Werner aus Wuppertal,
Dicken, Hans Peter aus Gummersbach,
Fuchs, Timo aus Marienheide