Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 82205
Firma: Zimmermann Landtechnik GmbH
Sitz: Wesseling
Veränderungen
HRB 82205: Zimmermann Landtechnik GmbH, Wesseling, Brühler Straße 306, 50389 Wes...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2014 20:01:00
HRB 82205:Zimmermann Landtechnik GmbH, Wesseling, Brühler Straße 306, 50389 Wesseling.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2014. Geschäftsanschrift: Brühler Straße 306, 50389 Wesseling. der Handel mit Landmaschinen aller Art einschließlich des Betriebes einer Reparaturwerkstatt sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Landmaschinen sowie sämtliche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Neben- und artverwandten Tätigkeiten. 750.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoven, Werner, Wesseling, *XX.XX.XXXX; Mies, Dieter, Euskirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Josef Zimmermann GmbH & Co. KG Landmaschinenfachbetrieb, Wesseling (Amtsgericht Köln, HRA 18519) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hoven, Werner aus Wesseling,
Mies, Dieter aus Euskirchen