Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 82051
Firma: Idemitsu Chemicals Europe GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Immermannstraße 40, 40210 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 82051: Idemitsu Chemicals Europe GmbH, Düsseldorf, Immermannstraße 40, 40210...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.02.2018 20:01:00
HRB 82051: Idemitsu Chemicals Europe GmbH, Düsseldorf, Immermannstraße 40, 40210 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG): Idemitsu Chemicals Europe Plc, der übertragende Rechtsträger, ist eine nach dem Recht von England und Wales gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 10-18 Union Street, London, SE1 1SZ, England. Idemitsu Chemicals Europe GmbH, der übernehmende Rechtsträger, ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung (§ 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG): Idemitsu Chemicals Europe Plc, der übertragende Rechtsträger, ist eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 02652981. Idemitsu Chemicals Europe GmbH, der übernehmende Rechtsträger, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82051. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Idemitsu Chemicals Europe Plc (übertragender Rechtsträger): Die Modalitäten des Gläubigerschutzes bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind in den Bestimmungen 11 und 14 der Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften SI 2974/2007 (The Companies (Cross-border Mergers) Regulations (SI 2974/2007)) (den UK-Bestimmungen) geregelt. Aufsichtsbehörde für grenzüberschreitende Verschmelzungen aufseiten des Vereinigten Königreichs ist der High Court. Nach Bestimmung 11 der UK-Bestimmungen kann das Gericht bei Antrag eines Gläubigers bestimmen, dass eine Gläubigerversammlung abgehalten wird welche darüber berät, und sofern als angemessen erachtet darüber beschließt, ob sie der grenzüberschreitenden Verschmelzung zustimmt oder nicht. Dieser Antrag kann von jedem Gläubiger oder jeder Klasse von Gläubigern der zu verschmelzenden Gesellschaften gestellt werden. Falls eine Gläubigerversammlung einberufen wird, muss der Entwurf des Verschmelzungsplans mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden, die wenigstens 75% des Gesamtwertes aller Forderungen der in der Versammlung (persönlich oder durch Stellvertreter) anwesenden und abstimmenden Gläubiger oder Gläubigerklassen repräsentiert. Der übertragende Rechtsträger verfügt nicht über Minderheitsgesellschafter, da er eine 100%-Tochtergesellschaft des übernehmenden Rechtsträgers ist. Insofern kann ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern entfallen. Idemitsu Chemicals Europe GmbH (übernehmender Rechtsträger): Die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten gegenüber der Idemitsu Chemicals Europe GmbH ergeben sich aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger (Idemitsu Chemicals Europe Plc und Idemitsu Chemicals Europe GmbH) durch die Idemitsu Chemicals Europe GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dies gilt nur, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. In der schriftlichen Anmeldung ihres Anspruches müssen die Gläubiger die dem Anspruch zugrunde liegenden Forderungen so genau beschreiben, dass deren Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner muss das Anspruchsbegehren dem Inhalt der schriftlichen Anmeldung entnehmbar sein. Bei der sechsmonatigen Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die unabhängig von Kenntnis und Wissen der jeweils Anspruchsberechtigten Gläubiger läuft. Die schriftliche Anmeldung ist an die Idemitsu Chemicals Europe GmbH, Immermannstraße 40, 40210 Düsseldorf zu richten. Der übernehmende Rechtsträger verfügt nicht über Minderheitsgesellschafter, da er eine 100%-Tochtergesellschaft der Idemitsu Kosan, Co. Ltd., Tokyo/Japan ist. Insofern kann ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern entfallen. Adresse für vollständige Auskünfte: Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft, Idemitsu Chemicals Europe Plc, 10-18 Union Street, London, SE1 1SZ, England, oder der übernehmenden Gesellschaft, Idemitsu Chemicals Europe GmbH, Immermannstraße 40, 40210 Düsseldorf, eingeholt werden.Neueintragungen
HRB 82051: Idemitsu Chemicals Europe GmbH, Düsseldorf, Immermannstraße 40, 40210...