Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 81690
Firma: fips Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Köln
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2014 20:01:00
HRB 81690:fips Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Sülzburgstraße 146, 50937 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2014. Geschäftsanschrift: Sülzburgstraße 146, 50937 Köln. die Betreuung und Unterstützung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und die Betreuung, Unterstützung und Pflege von kranken und pflegebedürftigen Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - den Betrieb von Einrichtungen flur die ambulante Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen - die Förderung und die Einrichtung familienentlastender Strukturen (für betroffene Familien). 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stegmaier, Peter Roland, Lohmar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des fips e.V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 11523) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 31.03.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stegmaier, Peter Roland aus Lohmar