Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 8161
Firma: Autolackierung Stefan Nathaus GmbH
Sitz: Greven
Adresse: Hansaring 152, 48268 Greven
Veränderungen
HRB 8161: Autolackierung Stefan Nathaus GmbH, Greven, Hansaring 152, 48268 Greve...
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HRB 8161: Autolackierung Stefan Nathaus GmbH, Greven, Am Eggenkamp 51, 48268 Gre...
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Autolackierung Stefan Nathaus GmbH, Greven, Am Eggenkamp 51, 48268 Greven.Die Au...
Berichtigungen
Autolackierung Stefan Nathaus GmbH, Greven, Am Eggenkamp 51, 48268 Greven.Entsta...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.12.2008 12:00:00
Autolackierung Stefan Nathaus GmbH, Greven, Am Eggenkamp 51, 48268 Greven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Geschäftsanschrift: Am Eggenkamp 51, 48268 Greven. Gegenstand: Lackierungen aller Art und Reparturen von Unfallfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nathaus, Stefan, Greven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Autolackierung Stefan Nathaus e.K. mit Sitz in Greven ( Amtsgericht Steinfurt HRA 5537 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nathaus, Stefan aus Greven