Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 81576
Firma: WebBonus AG
Sitz: Köln
Adresse: Herthastraße 4, 50969 Köln
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 81576: WebBonus AG, Köln, Herthastraße 4, 50969 Köln. Dem Registergericht is...
Veränderungen
HRB 81576: WebBonus AG, Köln, Schönhauser Straße 3, 50968 Köln. Änderung zur Ges...
Veränderungen
HRB 81576: WebBonus AG, Köln, Schönhauser Straße 3, 50968 Köln. Die Hauptversamm...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2014 20:02:00
HRB 81576:WebBonus AG, Köln, Schönhauser Straße 3, 50968 Köln.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.05.2014. Geschäftsanschrift: Schönhauser Straße 3, 50968 Köln. Gegenstand: ist die Durchführung von Webanalysen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Reputationsmanagements. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Zwei Vorstandsmitglieder sind gesamtvertretungsbefugt. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Prof. Dr. Galla, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. April 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 15.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 15.000 neuen, auf den Inhaber oder Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen (Genehmigtes Kapital 2014/1). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf § 4 Abs. 5 der Satzung verwiesen. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Personen: Prof. Dr. Galla, Thomas aus Köln