Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 81492
Firma: TEUTONIA Real Estate GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
HRB 81492: TEUTONIA Real Estate GmbH, Düsseldorf, Reichsstraße 41, 40217 Düsseld...
Veränderungen
HRB 81492: TEUTONIA Real Estate GmbH, Düsseldorf, Reichsstraße 41, 40217 Düsseld...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2017 20:01:00
HRB 81492: TEUTONIA Real Estate GmbH, Düsseldorf, Reichsstraße 41, 40217 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: Reichsstraße 41, 40217 Düsseldorf. Der Erwerb von unbebauten Grundstücken zum Zweck der Bebauung mit überwiegend wohnungswirtschaftlich genutzen Gebäuden; der Erwerb von überwiegend wohnungswirtschaftlich genutzen, bebauten Grundstücken; die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von eigenem Grundbesitz; Gründung, Erwerb undVeräußerung von Tochtergesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Werner, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TEUTONIA Real Estate GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft (AG Düsseldorf, HRA 16825) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Werner aus Berlin