Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 8140
Firma: W. Potthoff GmbH
Sitz: Hamm
Adresse: Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm
Veränderungen
HRB 8140: W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Bestellt als Gesc...
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HRB 8140: W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Einzelprokura mit...
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HRB 8140: W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Nicht mehr Geschä...
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HRB 8140: W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Prokura geändert,...
Veränderungen
HRB 8140: W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Die Gesellschafte...
Berichtigungen
HRB 8140:W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm.Ergänzend eingetrag...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2014 20:27:00
HRB 8140:W. Potthoff GmbH, Hamm, Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2014. Geschäftsanschrift: Hüserstraße 1 a, 59075 Hamm. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt und einer Lackiererei. Stammkapital: 1.250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Potthoff, Wilhelm, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Maaßen, Christoph, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W. Potthoff GmbH + Co., Hamm (Amtsgericht Hamm, HR A 1211) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Maaßen, Christoph aus Hamm,
Potthoff, Wilhelm aus Hamm