Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 81078
Firma: FMZ Herderstraße GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Jägerstraße 58-60, 10117 Berlin
Löschungen
HRB 81078: FMZ Herderstraße GmbH, Düsseldorf, Klaus-Bungert-Str. 5, 40468 Düssel...
Veränderungen
HRB 81078: FMZ Herderstraße GmbH, Düsseldorf, Klaus-Bungert-Str. 5, 40468 Düssel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.07.2017 20:01:00
HRB 81078: FMZ Herderstraße GmbH, Düsseldorf, Klaus-Bungert-Str. 5, 40468 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2017. Geschäftsanschrift: Klaus-Bungert-Str. 5, 40468 Düsseldorf. Die Errichtung bzw. der Erwerb und die Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen und deren Verwaltung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere betreffend Grundbesitz Herderstraße in 37327 Leinefelde. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Röhr, Christoph, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RMA Projekt zwölfte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23644) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Röhr, Christoph aus Mülheim an der Ruhr