Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 80408
Firma: Carbon-Clean Technologies GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Aachener Straße 524 - 528, 50933 Köln
Veränderungen
HRB 80408: Carbon-Clean Technologies GmbH, Köln, Aachener Straße 524 - 528, 5093...
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HRB 80408: Carbon-Clean Technologies GmbH, Köln, Im Zollhafen 24 (Kranhaus Süd),...
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HRB 80408: Carbon-Clean Technologies GmbH, Köln, Im Zollhafen 24 (Kranhaus Süd),...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.01.2014 20:00:00
HRB 80408:Carbon-Clean Technologies GmbH, Köln, Im Zollhafen 24 (Kranhaus Süd), 50678 Köln.Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2013. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 24 (Kranhaus Süd), 50678 Köln. die Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie die Montage von industriellen Erzeugnissen, Anlagen und Verfahren auf dem Gebiet der Energie-Speicherung sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zoellner, Lars, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Carbon-Clean Technologies AG (Amtsgericht Köln, HRB 63264) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zoellner, Lars aus Köln