Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 80257
Firma: BroadSoft Germany GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 80257: BroadSoft Germany GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln....
Veränderungen
HRB 80257: BroadSoft Germany GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.03.2017 20:02:00
HRB 80257: BroadSoft Germany GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2016. Geschäftsanschrift: Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Gegenstand: Der Vertrieb von Telekommunikationssoftware und von artverwandten Produkten und Materialien sowie der Verkauf, die Erstellung und der Betrieb von IT- und TK- Netzwerken und Software, einschließlich der Erbringung von allgemeinen Beratungsdienstleistungen. Nicht erfasst werden Tätigkeiten, die eine öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigen, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz. Stammkapital: 113.204,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nowack, Peter Kurt, Köln, *XX.XX.XXXX; Seravalli, Mary Ellen, Vienna / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Tholen, James Albert, Great Falls / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der finocom AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 64811) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nowack, Peter Kurt aus Köln,
Seravalli, Mary Ellen aus Vienna / Vereinigte Staaten,
Tholen, James Albert aus Great Falls / Vereinigte Staaten