Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 80201
Firma: CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 80201: CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-10...
Veränderungen
HRB 80201: CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-10...
Berichtigungen
HRB 80201: CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-10...
Veränderungen
HRB 80201: CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-10...
Veränderungen
HRB 80201:CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-105...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.12.2013 20:01:00
HRB 80201:CMde CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH, Köln, Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2013. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln. die Bewirtschaftung, die Verwaltung, die Vermietung und Markteinführung von Einkaufs- und Fachmarktzentren und artverwandten Unternehmen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauschmann, Thorsten, Köln, *XX.XX.XXXX; Röhlings, Frank, Mittenwalde, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CMde CENTERMANAGER und IMMOBILLIEN GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 26366) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bauschmann, Thorsten aus Köln,
Röhlings, Frank aus Mittenwalde