Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 8017
Firma: Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH
Sitz: Bonn
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HRB 8017: Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH, Bonn, Venner Str....
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HRB 8017: Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH, Bonn, Venner Str....
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Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH, Bonn, Waldstraße 23, 53177 ...
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Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH, Bonn (Waldstraße 23, 53177 ...
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Veröffentlichung vom 04.07.2005 07:47:00
Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad-Godesberg gGmbH, Bonn (Waldstr. 23, 53177 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma sowie § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst. Neue Firma: Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad Godesberg gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfeld Stiftung tägig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 1bis 4 der AO zu unterstützen. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insoweit verwirklicht die Gesellschaft diese Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr 1 AO Gebrauch macht.Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.