Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 8014
Firma: Maack GmbH
Sitz: Lüdenscheid
Adresse: Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid
Veränderungen
HRB 8014: Maack GmbH, Lüdenscheid, Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid. Die...
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HRB 8014:Maack GmbH, Lüdenscheid, Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid.Einze...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.03.2014 19:58:00
HRB 8014:Maack GmbH, Lüdenscheid, Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2014 mit Änderung vom 20.02.2014. Geschäftsanschrift: Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Immobilien- und Beteiligungsvermögen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maack, Tim Henrik, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX; Schreiter, Mark Oliver, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Maack Immobilien GmbH & Co. KG, Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRA 3551) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 08.01.2014 und 20.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Maack, Tim Henrik aus Lüdenscheid,
Schreiter, Mark Oliver aus Lüdenscheid