Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 8000
Firma: Lammers Ungarn GmbH
Sitz: Rheine
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HRB 8000: Lammers Ungarn GmbH, Rheine, Offenbergweg 17, 48432 Rheine. Der mit de...
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Südhoff Ungarn GmbH, Rheine, Offenbergweg 17, 48432 Rheine. Die Gesellschafterve...
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Südhoff Ungarn GmbH, Rheine, Offenbergweg 17, 48432 Rheine.Der mit der Clemens L...
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Südhoff Ungarn GmbH, Rheine, Offenbergweg 17, 48432 Rheine.Geschäftsanschrift: O...
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Südhoff Ungarn GmbH, Rheine, (Offenbergweg 17, 48432 Rheine).Die Ausgliederung i...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.05.2008 12:00:00
Südhoff Ungarn GmbH, Rheine (Offenbergweg 17, 48432 Rheine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008. Gegenstand: Halten eigenen Vermögens im In- und Ausland, insbesondere das Halten von Gesellschaftsanteilen an der TRIÓDA MOTOR Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelösségü Társaság. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Südhoff, Christoph, Rheine, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Christoph Südhoff e.K. mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRA 5587) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.04.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Südhoff, Christoph aus Rheine