Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 79966
Firma: Feldmühleplatz 1 GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Bleichstraße 45, 60313 Frankfurt
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HRB 79966: Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, c/o PKF Industrie- und Verkehrstreuhand ...
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HRB 79966: Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Bleichstraße 45, 60313 Frankfurt. Änderu...
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HRB 79966: Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Bleichstraße 45, 60313 Frankfurt. Nicht ...
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HRB 79966: Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Bleichstraße 45, 60313 Frankfurt. Nicht ...
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HRB 79966: Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt....
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HRB 79966:Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln.Änderung zur...
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HRB 79966:Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln.Die Gesellsc...
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HRB 79966:Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln.Nicht mehr G...
Berichtigungen
HRB 79966:Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln.Ist nur ein ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.11.2013 20:00:00
HRB 79966:Feldmühleplatz 1 GmbH, Köln, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2013. Geschäftsanschrift: Im MediaPark 8 a, 50670 Köln. 1. der Erwerb, die Verwaltung und die langfristige Vermietung von Liegenschaften, insbesondere Liegenschaften gemäß Ziffer 2. Die Gesellschaft ist beschränkt auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes. 2. Die Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundstücks, das im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf, Grundbuch von Heerdt, Blatt 8549, Flurstücke 346, 347, 348 und 349 eingetragen ist. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Investmentgesetzes (InvG) und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zulässig sind, vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die Gesellschaft ist demnach beschränkt auf solche Tätigkeiten, welche die AXA IM als Kapitalanlagegesellschaft für das Immobilien-Sondervermögen "AXA Immoselect" (nachfolgend das "Immobilien-Sondervermögen") aufsichtsrechtlich ausüben darf. 4. Die Gesellschaft darf gemäß § 67 InvG folgende Vermögensgegenstände erwerben und halten: a) Mietwohngründstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 InvG, b) Grundstücke im Zustand der Bebauung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 InvG, c) unbebaute Grundstücke gemäß § 67 Abs. Nr. 3 InvG, d) Erbbaurechte gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 4 InvG, e) andere Grundstücke, andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbaurechtes gemäß § 67 Abs. 2 S. 1 InvG sowie f) Gegenstände, die für die Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind gemäß § 67 Abs. 6 S. 1 InvG. 5. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung durch. 6. Die Gesellschaft darf nicht mehr als drei Vermögensgegenstände im Sinne von § 67 Abs. 1 und 2 InvG halten. 7. Die Gesellschaft darf Veränderungen in ihrem Grundbesitz nur vornehmen, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie 15 % des Wertes des von der AXA IM als Kapitalanlagegesellschaft aufgelegten Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. Als Immobilie im Sinne des vorangehenden Satzes ist auch eine aus mehreren Immobilien bestehende Einheit anzusehen. 8. Die Gesellschaft darf Veränderungen in ihrem Grundbesitz nur vornehmen, wenn der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 InvG, die zum Vermögen der Gesellschaft gehören, zusammen mit den Vermögensgegenständen im Sinne von § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 InvG, die zum Vermögen anderer Beteiligungen des Immobilien-Sondervermögens gehören, 49 % des Wertes des Immobilien-Sondervermögens nicht überschreiten. Sofern der Geschäftsanteil der AXA IM als Minderheitsbeteiligung im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 InvG qualifiziert wird, darf der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 InvG, die zum Vermögen der Gesellschaft gehören, zusammen mit den Vermögensgegenständen im Sinne von § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 InvG, die zum Vermögen der anderen Minderheitsbeteiligungen des Immobilien-Sondervermögens gehören, 20 % des Wertes des Immobilien-Sondervermögens nicht überschreiten. 9. Die Gesellschaft darf Grundbesitz nur erwerben oder veräußern, wenn die Sachverständigen des Immobilien-Sondervermögens ihn zuvor bewertet haben und die jeweilige Gegenleistung im Verhältnis zu dem von den Sachverständigen ermittelten Wert des Grundbesitzes steht, d. H. nach Maßgabe des InvG dieser Wert bei Erwerb nicht überschritten und bei Veräußerung nicht unterschritten wird; auf Ziffer V.3 dieses Vertrages wird verwiesen. 10. Die Belastung des Grundbesitzes ist nur unter den Voraussetzungen des § 82 Abs. 3 und 4 InvG zulässig. 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mölleken, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Gordine, Ian William, Königstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Feldmühleplatz 1 GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 25932) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gordine, Ian William aus Königstein,
Mölleken, Christoph aus Köln