Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 79756
Firma: EBG Endler Bauunternehmung GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 79756: EBG Endler Bauunternehmung GmbH, Düsseldorf, Nürnberger Straße 8-10, ...
Veränderungen
HRB 79756: EBG Endler Bauunternehmung GmbH, Düsseldorf, Am Fallhammer 15, 40221 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2017 20:01:00
HRB 79756: EBG Endler Bauunternehmung GmbH, Düsseldorf, Am Fallhammer 15, 40221 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2016. Geschäftsanschrift: Am Fallhammer 15, 40221 Düsseldorf. Planung und Durchführung sämtlicher Arbeiten des Straßenbaus, des Straßenoberbaus, des Tiefbaus, des Kanalbaus, die Montage von Fernmelde-, Signal-, Starkstrom-, Hoch- und Niederspannungsanlagen aller Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Endler, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Znidarec, Manfred, Heinsberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EBG Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22278) nach Maßgabe des Beschlusses des Insolvenzplans vom 23.11.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Endler, Christian aus Düsseldorf,
Znidarec, Manfred aus Heinsberg