Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 7937
Firma: Dr. LOH GmbH
Sitz: Siegen
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HRB 7937: Dr. LOH GmbH, Siegen, Welterstraße 55, 57072 Siegen. Änderung zur Gesc...
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Dr. LOH GmbH, Siegen, Welterstraße 55, 57072 Siegen. Bestellt zum Geschäftsführe...
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Dr. Loh & Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Siegen (Welterstraße 54, 57072 Si...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.11.2005 09:59:00
Dr. Loh & Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Siegen (Welterstraße 54, 57072 Siegen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23. August 2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 5 (Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von Eisenach (bisher AG Mühlhausen HR B 3108) nach Siegen beschlossen. Gegenstand: 1) Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.d.§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft muß von Steuerberatern verantwortlich geführt werden (§ 32 Abs. 3 S. 2 StBerG). Zu Geschäftsführern sind Steuerberater zu bestellen (§ 50 Abs. 1 S. 1 StBerG). Neben Steuerberatern können auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer sowie, nach Genehmigung durch die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde, besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als in einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungenzu Geschäftsführern bestellt werden (§ 50 Abs. 2 und Abs. 3 StBerG). Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG). Kann bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung keine Einigkeit erzielt werden, sind die Stimmen der Steuerberater ausschlaggebend. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muß mindestens eine der vertretungsbefugten Personen Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muß diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Mindestens ein Geschäftsführer, der Steuerberater ist, muß seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben (§ 50 Abs. 1 S. 2 StBerG). Geschäftsführer: Dr. Loh, Wolfram W., Haiger, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Dr. Loh, Wolfram W. aus Haiger