Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 79242
Firma: HÄVG Rechenzentrum GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln
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HRB 79242: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. N...
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HRB 79242: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. G...
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HRB 79242: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. D...
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HRB 79242: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. N...
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HRB 79242: HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. N...
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HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. Die Gesellsc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2013 22:00:00
HÄVG Rechenzentrum GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2013. Geschäftsanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln. die lT-gestützte Umsetzung von Versorgungsverträgen im Gesundheitswesen, insbesondere die Erbringung von lT-gestützten und sonstigen Dienstleistungen für die Umsetzung von Versorgungsverträgen sowie Abrechnung gegenüber Kostenträgern und Zahlbarmachung ärztlicher Leistungen im Bereich von Versorgungsverträgen sowie der Aufbau und die Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Telematik-lnfrastruktur. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Rose, Jochen, Viersen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HÄVG Rechenzentrum AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64815) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Rose, Jochen aus Viersen