Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 78839
Firma: CAP-CMV GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln
Löschungen
HRB 78839: CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Die Liquid...
Veränderungen
HRB 78839: CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Ist nur ei...
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HRB 78839: CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Nicht mehr...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 78839: CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Dem Regist...
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HRB 78839:CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln.Die Gesellsc...
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HRB 78839:CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln.Bestellt als...
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CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Die Gesellschafterver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2013 22:00:00
CAP-CMV GmbH, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2013. Geschäftsanschrift: Gottfried-Hagen-Straße 62, 51105 Köln. die Entwicklung und Verwertung von Expressions- und Produktionstechnologien für die Entwicklung eines Vakzine gegen das humane Cytomegalievirus (HCMV), die Forschung an und Entwicklung für solchen Vakzine sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte; 79.746,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der CEVEC Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34497) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.05.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kintzel, Wolfgang aus Bochum