Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 7857
Firma: HTS TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Siegen
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HRB 7857: HTS TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Numbachs...
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HRB 7857: HTS TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Heeserst...
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TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Heeserstraße 56, 57072...
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TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neunkirchen, Heeserstraße 56, ...
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TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neunkirchen, Heeserstraße 56, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.07.2005 09:50:00
TreuConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neunkirchen (Wildener Str. 9, 57290 Neunkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaftsvertrag wurde am 15. März 2005 festgestellt und mit Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2005 in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von EUR 2.000,00. Gegenstand: 1. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 3. treuhänderische Verwaltung, 2. Handels-und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). 4. Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung darf Geschäftsführern, die Wirtschaftsprüfer sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muß mindestens einerder Vertretenden Wirtschaftsprüfer sein. Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, darf die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen. Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, von denen einer kein Wirtschaftsprüfer ist, muß dem mitvertretenden Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, Einzelvertretungsbefugnis erteilt sein. Die Gesellschaft muß von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden (§ 1 Abs. 3 WPO). Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer zu bestellen (§ 28 Abs. 1 WPO). Neben Wirtschaftsprüfern können auch vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmung des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben Wirtschaftsprüfern zu Geschäftsführern bestellt werden. Geschäftsführern, die keine Wirtschaftsprüfer sind, kann Vertretungsbefugnis nur in der Weise erteilt werden, daß sie die Gesellschaft zusammen mit einem Wirtschaftsprüfer vertreten. Beschlüsse innerhalb der Geschäftsführung dürfen nicht gegen die Stimmen der Wirtschaftsprüfer-Geschäftsführer gefasst werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Für deren Vertretung gilt: Der Leiter der Zweigniederlassung muß Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich sein und seinen Wohnsitz im Ort der Zweigniederlassung haben,soweit ihm nicht durch die Wirtschaftsprüferkammer gestattet ist, an einem anderen Ort zu wohnen (§ 34 Abs. 2 StBerG, § 47 Abs. 2 WPO). Geschäftsführer: Dipl. - Kfm. Hoffmann, Horst-Walter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Pleckhausen, *XX.XX.XXXX, Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt.