Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 7851
Firma: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH
Sitz: Werther
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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HRB 7851: Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35-37...
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Poppe + Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35, 33824 Werth...
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Poppe & Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, Engerstraße 35, 33824 Werth...
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Poppe & Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther, (Engerstraße 35, 33824 Wert...
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Poppe & Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther (Engerstraße 35, 33824 Werth...
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Veröffentlichung vom 29.05.2008 22:00:00
Poppe & Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther (Engerstraße 35, 33824 Werther). Durch Gesellschafterbeschluss vom 16.05.2008 ist unter Abänderung von § 4 der Satzung das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2008 erhöht worden. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2008 Teile des Vermögens der Poppe & Potthoff GmbH mit Sitz in Werther (AG Gütersloh HRB 7163) - Teilbetrieb Präzisionsstahlrohre -als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Poppe & Potthoff Präzisionsstahlrohre GmbH, Werther (Engerstraße 35, 33824 Werth...