Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 78395
Firma: Projektgesellschaft Bergstraßen Carré GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2016 20:17:00
HRB 78395: Projektgesellschaft Bergstraßen Carré GmbH, Düsseldorf, Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2016. Geschäftsanschrift: Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf. Die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz sowie Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, b) als Beubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchzuführen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kempe, Janelle, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektgesellschaft Bergstraßen Carré oHG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24024) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kempe, Janelle aus Düsseldorf