Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 77448
Firma: YT-Tainment GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Vogelsanger Straße 356-358 (Halle 13 + 14), 50827 Köln
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HRB 77448: YT-Tainment GmbH, Köln, Sömmeringstrasse 24, 50823 Köln. Die Gesellsc...
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HRB 77448: YT-Tainment GmbH, Köln, Sömmeringstrasse 24, 50823 Köln. Nicht mehr G...
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HRB 77448: YT-Tainment GmbH, Köln, Sömmeringstrasse 24, 50823 Köln. Bestellt als...
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HRB 77448: YT-Tainment GmbH, Köln, Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln. Änderung zur ...
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HRB 77448: YT-Tainment GmbH, Köln, Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln. Bestellt als ...
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YT-Tainment GmbH, Köln, Kuthstraße 43, 51107 Köln. Änderung zur Geschäftsanschri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.01.2013 22:00:00
YT-Tainment GmbH, Köln, Kuthstraße 43, 51107 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2012. Geschäftsanschrift: Kuthstraße 43, 51107 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich sowie artverwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Laude, Philipp, Köln, *XX.XX.XXXX; Roll, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der YT-TAINMENT oHG, mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 29309) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.