Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 7733
Firma: Ballast Nedam International Product Management GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
Veränderungen
Ballast Nedam International Product Management GmbH, Kleve (Siemensstraße 31, 47...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2005 10:28:00
Ballast Nedam International Product Management GmbH, Kleve (Siemensstraße, 47533 Kleve). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1996, mehrfach geändert, letztmalig am 17.06.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 86063) nach Kleve beschlossen. Gegenstand: Projektmanagement für Hoch-, Tief-, Anlagen- und Industriebau aller Art und zu jeglichem Zweck sowie Facility-Management, Wartung und Überwachung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: van Uitert, Hendrik Geurt, Kapellen/Belgien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Der am 05.11.1997 mit der Ballast Nedam Bau- und Bagger GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 25016) als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist zum 30.04.2004 durch Kündigung beendet worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begündet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck melden. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.