Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 77307
Firma: Revolvermänner GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 77307: Revolvermänner GmbH, Düsseldorf, Burgunderstraße 29, 40549 Düsseldorf...
Veränderungen
HRB 77307: Revolvermänner GmbH, Düsseldorf, Burgunderstraße 29, 40549 Düsseldorf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.04.2016 20:10:00
HRB 77307: Revolvermänner GmbH, Düsseldorf, Burgunderstraße 29, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2016. Geschäftsanschrift: Burgunderstraße 29, 40549 Düsseldorf. Gegenstand des Unternehmens ist a. das Betreiben einer Kreativ- und Kommunikationsagentur, b. die Erbringung von allgemeinen Werbe- und Marketingleistungen sowie entsprechenden Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Reputationsmanagement und Krisenkommunikation, c. die Produktion und Konzeption von Image-, Internet-, Industrie- und Werbefilmen, d. die Vertriebsberatung, das Coaching und die Durchführung von Seminar- und Lehrveranstaltungen in den vorgenannten Bereichen, e. das Erbringen von Grafikleistungen aller Art einschließlich des Webdesigns. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Scherg, Christian, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Revolvermänner AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74703) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Scherg, Christian aus Ratingen