Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 7668
Firma: TOYOTA GABELSTAPLER DEUTSCHLAND GmbH
Sitz: Duisburg
Löschungen
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Veröffentlichung vom 21.12.2007 22:00:00
TOYOTA GABELSTAPLER DEUTSCHLAND GmbH, Duisburg (Dr.-Alfr.-Herrhausen-Allee 33, 47228 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.11.2007 mit der Toyota Material Handling Deutschland GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HR B 55595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Berichtigungen
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