Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 7665
Firma: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Sitz: Köln
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HRB 7665: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, Köln, Sch...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mit beschränkter Haftung, ...
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Veröffentlichung vom 01.09.2011 22:00:00
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mit beschränkter Haftung, Köln, Schwertnergasse 1, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 13.07.2011 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer (1) und Ziffer (3) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 11 (Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse) und § 12 (Beschlüsse des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Die Gesellschaft ist eine Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S.d. § 68 Nr. 9 AO, die wissenschaftliche Fragen der Sicherheit der Kerntechnik und, soweit sich daraus Erkenntnisse für den nicht-nuklearen Bereich ergeben, besondere Fragen des Umweltschutzes und der Sicherheitsforschung bearbeitet. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft den Umweltschutz und die Unfallverhütung in Bezug auf die nukleare Sicherheit. (2) Die Gesellschaft ist im Rahmen dieses Zwecks berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art des In- und Auslandes zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. (3) Aufgabe der Gesellschaft ist es insbesondere, 1. den Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit durch eigene Forschungsprojekte zu erweitern, 2. bei kerntechnischen Anlagen fortschrittliche Sicherheitsansätze, Konzepte und Methoden auf wissenschaflicher Grundlage zu entwickeln und neue Methoden der Analyse technischer Systeme prototypisch anzuwenden, um die Weiterentwicklung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen bewerten zu können, 3. wissenschaftliche Gutachten für den die Bundesaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes nach Art. 85 des GG ausübenden Bundesminister auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des nuklearen Umgebungsschutzes zu erstellen, 4. wissenschaftliche Gutachten für die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zu erstellen, so weit es sich um Einzelfragen der nukleartechnischen Sicherheit handelt und nicht um die Gesamtbeurteilung eines Projekts geht, 5. vertiefte ingenieurtechnische Auswertungen, ereignis- und anlagenübergreifende generische Untersuchungen durchzuführen und in- und ausländische Erkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zu analysieren, zu sammeln, wissenschaftlich aufzuarbeiten und datentechnisch verfügbar zu machen, 6. den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene über Fragen der kerntechnischen Sicherheit zu pflegen und anzuregen und den Erfahrungsaustausch mit der interessierten Fachöffentlichkeit im In- und Ausland auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zu suchen und durchzuführen, 7. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Endlagersicherheit und Analysen zur Bewertung der Langzeitsicherheit von Endlagern durchzuführen unter Berücksichtigung geologischer und geotechnischer Einflüsse, 8. analytisch orientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur untertägigen Lagerung chemotoxischer Abfälle und für den Transport und die Anreicherung von Schadstoffen aller Art in Ökosystemen durchzuführen, dynamische Belastungen bei chemischen Verfahrensabläufen komplexer Art zu untersuchen sowie Zuverlässigkeitsuntersuchungen und die Erfassung von Zuverlässigkeitskenngrößen und Brandschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit technischer Anlagen vorzunehmen. 9. den Umweltschutz und die Unfallverhütung in Bezug auf die nukleare Sicherheit weltweit zu verbessern, beispielsweise durch Beratung in Bezug auf Sicherheitsanforderungen, Konzepte und Analysen zur Unfallverhütung bei der Standortauswahl, der lnbetriebnahme, dem Betrieb und der Stillegung von Kernkraftwerken sowie in Bezug auf die Sicherheit von Endlagern radioaktiver Stoffe oder durch sonstige mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängende Tätigkeiten. (4) Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke. (5) Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen veröffentlicht werden. Die Gesellschaft versteht sich als unabhängige, wissenschaftliche, sachverständige Organisation, die der Objektivität verpflichtet ist und daher bei allen Forschungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Freiheit der Wissenschaft, unabhängig von der Finanzierung einzelner Projekte, von dem Bestreben getragen ist, die Erkenntnisse über nukleare Sicherheit und technische Möglichkeiten zu ihrer Verbesserung zu erweitern und den wissenschaftlichen Fortschritt im Dialog mit der Öffentlichkeit, insbesondere der interessierten Fachöffentlichkeit, voranzutreiben, um die nukleare Sicherheit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland und weltweit zu verbessern.Veränderungen
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mit beschränkter Haftung, ...
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