Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 76510
Firma: Kieswerk Ohr GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln
Veränderungen
HRB 76510: Kieswerk Ohr GmbH, Köln, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln. Bestell...
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HRB 76510: Kieswerk Ohr GmbH, Köln, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln. Nicht m...
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HRB 76510: Kieswerk Ohr GmbH, Köln, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln. Nicht m...
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HRB 76510: Kieswerk Ohr GmbH, Köln, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln. Prokura...
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Kieswerke Gericke GmbH, Köln, c/o Mineral Baustoff GmbH, Alfred-Schütte-Allee 10...
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Kieswerke Gericke GmbH, Köln, c/o Mineral Baustoff GmbH, Alfred-Schütte-Allee 10...
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Kieswerke Gericke GmbH, Köln, c/o Mineral Baustoff GmbH, Siegburger Straße 229a,...
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Kieswerke Gericke GmbH, Köln, Siegburger Straße 229a, 50679 Köln. Änderung zur G...
Berichtigungen
Kieswerke Gericke GmbH, Köln, Siegburger Straße 229a, 50679 Köln. Nach Berichtig...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2012 22:00:00
Kieswerke Gericke GmbH, Köln, Siegburger Straße 229a, 50679 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 229a, 50679 Köln. der Abbau und der Verkauf von Kies, Sand und sonstigen Mineralien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Richter, Karsten, Gifhorn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Granow, Johannes, Wachtberg, *XX.XX.XXXX; Jankowski, Bartosz, Köln, *XX.XX.XXXX; Weber, Edgar, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kieswerke Gericke GmbH & Co. KG., Emmerthal (Amtsgericht Hannover, HRA 100050) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Granow, Johannes aus Wachtberg,
Jankowski, Bartosz aus Köln,
Richter, Karsten aus Gifhorn,
Weber, Edgar aus Bad Honnef