Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 76193
Firma: F.D. Gastronomie-Betriebe & Catering-Service GmbH
Sitz: Langenfeld
Adresse: Marktplatz 20, 40764 Langenfeld
Veränderungen
HRB 76193: F.D. Gastronomie-Betriebe & Catering-Service GmbH, Langenfeld, Marktp...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2015 20:04:00
HRB 76193: F.D. Gastronomie-Betriebe & Catering-Service GmbH, Langenfeld, Marktplatz 20, 40764 Langenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2015. Geschäftsanschrift: Marktplatz 20, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Gastronomiebetriebe und der Cateringservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Durmus, Deniz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dumus, Deniz, Langenfeld, geb. am 27.08.1984, unter der Firma F.D. Gastronomie-Betriebe & Catering-Service e.K. in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23011) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Durmus, Deniz aus Langenfeld