Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 76046
Firma: Kaufhof Mannheim GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 76046: Kaufhof Mannheim GmbH, Düsseldorrf, Leonhard-Tietz-Str. 1, 50676 Köln...
Veränderungen
HRB 76046: Kaufhof Mannheim GmbH, Düsseldorrf, Leonhard-Tietz-Str. 1, 50676 Köln...
Veränderungen
HRB 76046: Kaufhof Mannheim GmbH, Düsseldorrf, Leonhard-Tietz-Str. 1, 50676 Köln...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2015 20:04:00
HRB 76046: Kaufhof Mannheim GmbH, Düsseldorrf, Leonhard-Tietz-Str. 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2015. Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Str. 1, 50676 Köln. Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Grundbesitz. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX; Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kaufhof plus Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mannheim KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 12280) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12. Oktober 2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schröder, Arnold aus Köln,
Wlodarczyk, Ralf aus Bergheim