Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 75976
Firma: Kaufhof Mönchengladbach GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln
Löschungen
HRB 75976: Kaufhof Mönchengladbach GmbH, Düsseldorf, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50...
Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2015 20:05:00
HRB 75976: Kaufhof Mönchengladbach GmbH, Düsseldorf, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2015. Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Grundbesitz. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte, die nach § 34c GewO erlauhnispflichtig sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX; Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ASSET Verwaltungs-GmbH & Co. Objekt Mönchengladbach KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22498) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schröder, Arnold aus Köln,
Wlodarczyk, Ralf aus Bergheim